Wir sind spezialisiert auf Brandschutz

Brand- und Rauchschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T/F 30-90

Die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes regeln, wo Brandschutztüren installiert werden müssen. In der Regel sind Brandschutztüren in Öffnungen in Trennwänden und Brandschutzwänden erforderlich. Dies gilt sowohl im privaten Sektor als auch im Büro oder in der Industrie. 

Wir sind spezialisiert auf Brandschutz und liefern und montieren Brand- und Rauchschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T/F 30-90.

Dabei versteht es sich von selbst, dass wir über die erforderlichen Genehmigungen verfügen und unsere Mitarbeiter speziell qualifiziert sind.

Brandschutzwände- und türen
Brandschutztür von Vetterkind Metallbau aus Wolfenbüttel
Brandschutztüren

Spezialist für Brand- und Rauchschutz

Die Anforderungen an Brandschutzwände sind in DIN 4102-5 (Feuerwiderstand von Baustoffen und Bauteilen - Teil 5: Brandschutzwände) oder ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt.

Folgende Widerstandsklassen existieren:

  • T30 - Brandschutztüren
  • T60 - erhöhte Feuerwiderstandstüren
  • T90 - feuerfeste Türen

Brandschutz & Rauchschutz kann Leben retten

Die Zahl nach dem T gibt die Dauer in Minuten an, die die Brandschutzwand den Durchgang von Feuer (nicht Rauch) verhindert und sich dann öffnen kann. Brandschutztüren müssen sich selbst schließen und dürfen nicht von Gegenständen wie Keilen offen gehalten werden. In den meisten Fällen verfügen Brandschutzwände über eigene Schließsysteme, die bei Meldung eines Brandes das Schließen der Türen von selbst ermöglichen.

Kombinationen von Rauch- und Brandschutztüren sind ebenfalls erhältlich. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie für Brandschutztüren, die in DIN 18095 festgelegt sind. Die Dichtungen garantieren einen Schutz gegen heiße Dämpfe bis 200 °C für ca. 10 Minuten.

In Deutschland müssen Brandschutztüren vom Deutschen Institut für Gebäudetechnik (DIBt) zugelassen sein. Die Genehmigung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert oder überarbeitet werden. Das DIBt-Zulassungskennzeichen muss an jeder Tür angebracht werden.

Brandschutztüren aus Aluminiumprofilen weisen je nach Herstellungsverfahren unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen auf. Die Produktion erfolgt im eigenen Haus nach DIN 4102 und DIN 18095 sowie CE.